News

Amtliche Feuerungskontrolle

Ab 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen für die Kontrollen konzessionieren lassen.

Sie haben die amtliche Einladung zur Kontrolle Ihrer Feuerungsanlage per Post vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) erhalten. Das heisst, Sie sind verpflichtet, die Kontrolle in der angegebenen Frist durch ein konzessioniertes Messunternehmen durchführen zu lassen.

Für eine Kontrolle können Sie sich bei uns melden